Anlagenordnung
Stand: 01.11.2012
Das Benutzen der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.
Die komplette Reitanlage mit beiden Reithallen und allen Außenplätzen steht grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Die aktuelle monatliche Anlagennutzungsgebühr kann dem Aushang „Was kostet wieviel“ entnommen werden. Anfahrende Anlagennutzer haben sich bei der ersten Nutzung im Monat in die dafür vorgesehene Liste einzutragen.
Gastreiter dürfen die Anlage nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand und gegen eine Gebühr nutzen.
Zu den im Anlagenbelegungsplan kommunizierten Reitunterrichtszeiten ist die jeweilige Reithalle bzw. der Reitplatz für den allgemeinen Betrieb gesperrt.
Manche Veranstaltungen oder Arbeiten machen es erforderlich, dass einzelne Anlagenteile nicht zur Verfügung stehen. Dies wird jedoch rechtzeitig per Aushang kommuniziert.
Vorrang in den Reithallen hat zuerst der Reitende, dann der Longierende und zuletzt der, der sein Pferd laufen lassen möchte. Wenn sich ein oder mehrere Reiter in der Bahn befinden, darf nur ein Pferd longiert werden. Eine andere Regelung ist mit allen sich gerade in der Bahn befindenden Reitern abzusprechen.
Das Longieren ist in beiden Reithallen und auf den Außendressurplätzen erlaubt. Sofern sich kein Reiter oder zweiter Longierender mit auf den Plätzen oder in den Hallen befindet, so sollte der Longenführer den gesamten Platz auszunutzen und nicht auf einer Stelle longieren, um die Böden zu schonen.
Pferde dürfen in den Reithallen nur unter Aufsicht frei laufen gelassen werden. Entstandene Löcher sind unverzüglich wieder mit einem Rechen zu beseitigen.
Vor Betreten und Verlassen der Reithalle muss der Anlagennutzer auf sich aufmerksam machen und sich versichern, dass sein Anliegen durch die anderen Nutzer wahrgenommen wurde. („Tür frei“, „Ist frei“.)
Folgende weitere Bahnregeln sind einzuhalten: Auf- und Absitzen bzw. Anhalten zum Nachgurten hat in einer Zirkelmitte bzw. auf der Mittellinie zu erfolgen. Halten und Schrittreiten auf dem Hufschlag ist zu vermeiden, wenn mehr als ein Reiter die Bahn nutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreitende freizumachen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinien. Linke Hand hat Hufschlagsrecht, rechte Hand weicht aus.
Aufstiegshilfen sind spätestens vor dem Verlassen der Reitbahn wieder an ihren Platz zu räumen.
Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind umgehend nach der Nutzung wieder an ihren Platz zurückzuräumen.
Auf dem Außenspringplatz darf der Parcours in den Sommermonaten aufgebaut bleiben. Zur Schonung des Platzes sind die Hindernisse jedoch regelmäßig umzustellen.
Verursachte Schäden an dem Hindernismaterial sind dem Vorstand unmittelbar anzuzeigen. Für mutwillig verursachte Schäden kommt der Nutzer auf.
Das Aufbauen eines Parcours in einer Halle ist nur bei freier Verfügung der zweiten Reithalle erlaubt. Gleiches gilt für Freispringen. Beides ist mindestens zwei Tage im Voraus per Aushang anzukündigen, so dass sich die anderen Reiter entsprechend richten können bzw. die Möglichkeit haben, sich anzuschließen. Eventuell entstandene Löcher sind nach dem (Frei-) Springen mit einem Rechen zu entfernen.
Das Aufbauen einzelner Sprünge bedarf keiner vorherigen Ankündigung. Befinden sich mehrere Reiter in der Bahn bedarf es der Zustimmung aller Reiter.
Privatunterricht mit bis zu zwei Reitern pro Stunde ist generell gestattet. Die Reithalle steht währenddessen allen Nutzern zur Verfügung. Private Springstunden müssen gem. Punkt 15 angekündigt werden.
Laute Unterhaltungen, Peitschenknall und andere störende Geräusche sind zu vermeiden.
Pferdeäpfel sind unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen. Es ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Sand mit entfernt wird. Derjenige, der die dafür vorgesehenen Tonnen zuletzt füllt, ist für das Ausleeren dieser auf der Miste verantwortlich.
Für die Sauberkeit vor der großen Reithalle, im Anbau vor der kleinen Reithalle und auf dem Anhängerparkplatz sowie allen Zugangswegen sind alle Anlagennutzer verantwortlich.
Für Reiter unter 18 Jahren besteht Reithelmpflicht. Alle anderen Reiter weist der Vorstand auf die Zweckmäßigkeit eines solchen Kopfschutzes hin.
Hunde dürfen auf der Anlage frei laufen, müssen aber unter ständiger Beobachtung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich gestimmt sein. Sie dürfen nicht auf den Reitplätzen oder in den Reithallen laufen. Jeder Hundehalter muss für seinen Hund eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Auf der Anlage hinterlassener Hundekot ist unmittelbar durch den Hundebesitzer zu entfernen.
Das Rauchen in den Reithallen sowie in der Reitstube ist verboten.
Jeder Anlagennutzer erhält beim ersten Vorsitzenden – gegen Kaution – einen Schlüssel für die Reithallen.
Wer die Hallen zuletzt verlässt, ist dafür verantwortlich, dass das Licht gelöscht und die Türen verschlossen werden.
PKWs, Anhängergespanne und auch Fahrräder sind platzsparend und so zu parken, dass die anderen Anlagennutzer nicht behindert werden.
Pferdeanhänger dürfen auf der Reitanlage abgestellt werden. Dies muss jedoch an den dafür vorgesehenen Flächen erfolgen und geschieht auf eigene Gefahr.
Jedes Mitglied ist für das Vereinseigentum verantwortlich und muss damit pfleglich umgehen.Grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen sind durch das Vereinsmitglied zu regulieren.
Wer trotz Verwarnung durch den Vorstand gegen die Anlagenordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Vereinsschädigendes Verhalten führt zum Vereinsausschluss (siehe §4 der Satzung).